Shaolin Kung Fu
Kampfkunstschule
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rapperswil-Jona
Stand: 25. April, 2026
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Kung Fu Shaolin Schule
Rapperswil-Jona (nachfolgend „Schule“) und den Teilnehmenden bzw. deren
Erziehungsberechtigten (nachfolgend gemeinsam „Mitglieder“).
Die Schule vermittelt Kampfkunst‐ und Selbstverteidigungsfähigkeiten. Im Sinne der
Sicherheit und Rechtskonformität gilt: Erlernte Techniken dienen der
Persönlichkeitsentwicklung, Gesundheit und Selbstverteidigung – sie dürfen
ausserhalb des Trainings nur im Notfall und verhältnismässig zur Abwehr einer akuten
Gefahr angewandt werden (siehe Ziff. 8 Hausordnung, Sicherheit, Ausschluss).
1. Vertragsgegenstand und Teilnahme
Mit der Einschreibung wird eine zeitbezogene Kurs-/Mitgliedschaftsvereinbarung
geschlossen. Diese berechtigt zur Teilnahme am gebuchten Kursangebot innerhalb
der vereinbarten Laufzeit und gemäss Stundenplan.
Die Gebühr ist eine Zeitpauschale und besteht unabhängig von der tatsächlichen
Nutzung; ein Anspruch auf Rückerstattung bei Nichtteilnahme besteht nicht,
vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen zu Abbruch und Absenz.
2. Gebühren, Zahlung, Verzug
Die Kursgebühr ist im Voraus fällig: bei Einmalzahlung zu Beginn der Laufzeit; bei
Ratenzahlung in monatlichen, aufeinanderfolgenden Raten, jeweils fällig am 1. des
Monats, die erste Rate bei Eintritt.
Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder nach Vereinbarung per TWINT/
anderen angebotenen Zahlungsmitteln.
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren (CHF 20 pro Mahnung) und
Verzugszinsen (5% p. a.) erhoben werden. Die Schule ist berechtigt, die Teilnahme bis
zum Zahlungseingang zu sperren.
3. Laufzeit und automatische Verlängerung
Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die Grundlaufzeit 6 Monate.
Die Vereinbarung verlängert sich automatisch jeweils um die gleiche Dauer, sofern sie
nicht gemäss Ziff. 4 gekündigt wird.
Ausgenommen von der automatischen Verlängerung sind 3‐Monats‐, 10‐Lektionen‐
und Kurz‐Kurse.
Kursziel (unverbindliche Richtwerte): Standard‐Kurs ca. 3–4 Schülerstufen/Jahr; Light‐Kurs (1 Lektion/Woche) ca. 2 Schülerstufen/Jahr.4. Kündigung
Die Vereinbarung kann schriftlich per E‐Mail an kontakt@kungfu-shaolin.ch
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat auf das Ende der
laufenden, bezahlten Kurszeit gekündigt werden.
Die im Unterricht vermittelten Techniken dienen der Übung, Gesundheit
und Selbstverteidigung. Ausserhalb des Trainings dürfen sie nur im Notfall
angewandt werden, wenn eine gegenwärtige, rechtswidrige
Angriffssituation besteht, und nur verhältnismässig zur Gefahrenabwehr.
Jede missbräuchliche oder aggressive Anwendung ist untersagt.
Massgeblich ist der Eingang der Kündigung bei der Schule; der Empfang wird
per E‐Mail bestätigt.
Die Schule kann bei schweren oder wiederholten Verstössen Teilnehmende
vom Training ausschliessen; eine Rückerstattung für den laufenden
Abrechnungszeitraum erfolgt nicht.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird die Gebühr für die nächste
Laufzeit geschuldet und in Rechnung gestellt.
9. Haftung und Versicherung
5. Kursabbruch aus gesundheitlichen Gründen
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine ausreichende Unfall‐ und
Krankenversicherung ist Sache der Teilnehmenden (bzw. ihrer
Erziehungsberechtigten).
Muss die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen beendet werden und ist
eine Wiederaufnahme innerhalb der ursprünglichen Laufzeit nicht möglich,
wird die nicht genutzte Kurszeit anteilig erstattet. Voraussetzung ist ein
ärztliches Zeugnis.
Die Haftung der Schule für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
Die Erstattung erfolgt pro rata temporis ab dem Datum des Eingangs des
ärztlichen Zeugnisses (oder ab Beginn der nachgewiesenen,
ununterbrochenen Trainingsunfähigkeit, wenn dies innert 5 Tagen gemeldet
wird).
10. Minderjährige
Bei Minderjährigen schliessen die Erziehungsberechtigten den Vertrag und
haften für die vertraglichen Verpflichtungen.
Es wird eine Bearbeitungsgebühr von pauschal CHF 150 erhoben.
6. Absenzen/Stilllegung
Erforderliche Einwilligungen (z. B. Notfallkontakte, medizinische Hinweise, Foto/Video auf separater Grundlage) werden durch die
Erziehungsberechtigten erteilt.
Bei voraussehbaren, ununterbrochenen Absenzen von mindestens 1 Monat (z.
B. Krankheit, Einberufung, Schwangerschaft, Auslandaufenthalt) kann die
11. Trainingsausfälle, Feiertage und Schliesszeiten
Mitgliedschaft auf Antrag vor Beginn der Absenz stillgelegt werden; bei Krankheit/Unfall auch rückwirkend, wenn innerhalb der ersten Tage der
Gesetzliche Feiertage und planmässige Ferien‐/Schliesszeiten sind in der
Absenz gemeldet.
Kalkulation berücksichtigt und begründen keinen Anspruch auf
Rückerstattung.
Die Laufzeit wird um die bewilligte Stilllegungsdauer in ganzen Monaten
verlängert.
Bei ausserordentlichen Ausfällen bemüht sich die Schule um Ersatztermine
oder einen angemessenen Ausgleich, soweit zumutbar.
Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht; sie erfolgt im Rahmen der
betrieblichen Möglichkeiten. Allfällige Nachholtermine können nach
Verfügbarkeit gewährt werden.
12. Kommunikation, Form
7. Änderungen von AGB, Gebühren und Angebot
Erklärungen (z. B. Kündigungen, Anträge auf Stilllegung) können per E‐Mail
an kontakt@kungfu-shaolin.ch erfolgen. Die Schule bestätigt den Eingang
per E‐Mail.
Änderungen der AGB, Kursgebühren und Angebote werden mindestens 30
Tage vor Inkrafttreten per E‐Mail mitgeteilt. Mitglieder sind verpflichtet, ihre
E‐Mail‐Adresse aktuell zu halten.
Mitglieder sind verantwortlich, ihre Kontaktangaben (E‐Mail, Telefon,
Adresse) aktuell zu halten.
Erhöhen sich Gebühren oder ändern sich wesentliche Vertragsbedingungen
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
während einer laufenden Verlängerungsperiode, steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt zu (Kündigung bis
Es gilt Schweizer Recht.
spätestens zum Inkrafttreten; bereits bezahlte Beträge für Zeiträume nach
Wirksamwerden werden anteilig erstattet).
Gerichtsstand ist Rapperswil‐Jona (sofern zwingendes Recht nicht
entgegensteht).
8. Hausordnung, Sicherheit, Ausschluss und Anwendung der erlernten
Techniken
8. Unterrichtsfreie Zeiten sind die Feiertage und die Zeit zwischen
Weihnachten und Neujahr, sowie eine
Den Weisungen der Instruktoren ist Folge zu leisten; Hygiene‐, Sicherheits‐
und Hausregeln sind einzuhalten.
Sommerpause. Die Termine werden Anfang Jahr bekannt gegeben. Der
Kinderunterricht wird während der örtlichenSchulferien eingestellt.
9. Der/die Teilnehmer/in oder dessen Erziehungsberechtigte bestätigen, dass
zurzeit keine gesundheitlichen
Einschränkungen bestehen, die der Teilnahme an den Kursen
entgegenstehen. Eine Versicherung gegen Unfall ist
Sache des/der Teilnehmer/in.
10. Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich, gelernte Techniken nur im
Notfall gemäss StGb Art. 14 und StGb Art. 15
anzuwenden und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er/sie nicht
vorbestraft ist. Falls ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren gegen ihn/sie eingeleitet ist/wird, verständigt er/sie den
Schulleiter umgehend. In diesem Fall
hat der Schulleiter das Recht, durch einseitige Erklärung die
Unterrichtsvereinbarung fristlos zu beenden.
11. Gebühren für Seminare und Stufentests sind in den Unterrichtsgebühren
sind separat zu entrichten.
12. Die personenbezogenen Daten des/der Teilnehmers/in werden hier nur zu
eigenen Zwecken und soweit gesetzlich
erforderlich gespeichert, ohne Weitergabe an Dritte. Schulleiter der EWTO
gelten nicht als Dritte im Sinne des (ZGB).
Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden.