Shaolin Kung Fu

Kampfkunstschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rapperswil-Jona

Stand: 25. April, 2026

Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Kung Fu Shaolin Schule

Rapperswil-Jona (nachfolgend „Schule“) und den Teilnehmenden bzw. deren

Erziehungsberechtigten (nachfolgend gemeinsam „Mitglieder“).

Die Schule vermittelt Kampfkunst‐ und Selbstverteidigungsfähigkeiten. Im Sinne der

Sicherheit und Rechtskonformität gilt: Erlernte Techniken dienen der

Persönlichkeitsentwicklung, Gesundheit und Selbstverteidigung – sie dürfen

ausserhalb des Trainings nur im Notfall und verhältnismässig zur Abwehr einer akuten

Gefahr angewandt werden (siehe Ziff. 8 Hausordnung, Sicherheit, Ausschluss).

1. Vertragsgegenstand und Teilnahme

Mit der Einschreibung wird eine zeitbezogene Kurs-/Mitgliedschaftsvereinbarung

geschlossen. Diese berechtigt zur Teilnahme am gebuchten Kursangebot innerhalb

der vereinbarten Laufzeit und gemäss Stundenplan.

Die Gebühr ist eine Zeitpauschale und besteht unabhängig von der tatsächlichen

Nutzung; ein Anspruch auf Rückerstattung bei Nichtteilnahme besteht nicht,

vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen zu Abbruch und Absenz.

2. Gebühren, Zahlung, Verzug

Die Kursgebühr ist im Voraus fällig: bei Einmalzahlung zu Beginn der Laufzeit; bei

Ratenzahlung in monatlichen, aufeinanderfolgenden Raten, jeweils fällig am 1. des

Monats, die erste Rate bei Eintritt.

Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder nach Vereinbarung per TWINT/

anderen angebotenen Zahlungsmitteln.

Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren (CHF 20 pro Mahnung) und

Verzugszinsen (5% p. a.) erhoben werden. Die Schule ist berechtigt, die Teilnahme bis

zum Zahlungseingang zu sperren.

3. Laufzeit und automatische Verlängerung

Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die Grundlaufzeit 6 Monate.

Die Vereinbarung verlängert sich automatisch jeweils um die gleiche Dauer, sofern sie

nicht gemäss Ziff. 4 gekündigt wird.

Ausgenommen von der automatischen Verlängerung sind 3‐Monats‐, 10‐Lektionen‐

und Kurz‐Kurse.

Kursziel (unverbindliche Richtwerte): Standard‐Kurs ca. 3–4 Schülerstufen/Jahr; Light‐Kurs (1 Lektion/Woche) ca. 2 Schülerstufen/Jahr.4. Kündigung

Die Vereinbarung kann schriftlich per E‐Mail an kontakt@kungfu-shaolin.ch

unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat auf das Ende der

laufenden, bezahlten Kurszeit gekündigt werden.

Die im Unterricht vermittelten Techniken dienen der Übung, Gesundheit

und Selbstverteidigung. Ausserhalb des Trainings dürfen sie nur im Notfall

angewandt werden, wenn eine gegenwärtige, rechtswidrige

Angriffssituation besteht, und nur verhältnismässig zur Gefahrenabwehr.

Jede missbräuchliche oder aggressive Anwendung ist untersagt.

Massgeblich ist der Eingang der Kündigung bei der Schule; der Empfang wird

per E‐Mail bestätigt.

Die Schule kann bei schweren oder wiederholten Verstössen Teilnehmende

vom Training ausschliessen; eine Rückerstattung für den laufenden

Abrechnungszeitraum erfolgt nicht.

Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, wird die Gebühr für die nächste

Laufzeit geschuldet und in Rechnung gestellt.

9. Haftung und Versicherung

5. Kursabbruch aus gesundheitlichen Gründen

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine ausreichende Unfall‐ und

Krankenversicherung ist Sache der Teilnehmenden (bzw. ihrer

Erziehungsberechtigten).

Muss die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen beendet werden und ist

eine Wiederaufnahme innerhalb der ursprünglichen Laufzeit nicht möglich,

wird die nicht genutzte Kurszeit anteilig erstattet. Voraussetzung ist ein

ärztliches Zeugnis.

Die Haftung der Schule für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich

zulässig, ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und

grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.

Die Erstattung erfolgt pro rata temporis ab dem Datum des Eingangs des

ärztlichen Zeugnisses (oder ab Beginn der nachgewiesenen,

ununterbrochenen Trainingsunfähigkeit, wenn dies innert 5 Tagen gemeldet

wird).

10. Minderjährige

Bei Minderjährigen schliessen die Erziehungsberechtigten den Vertrag und

haften für die vertraglichen Verpflichtungen.

Es wird eine Bearbeitungsgebühr von pauschal CHF 150 erhoben.

6. Absenzen/Stilllegung

Erforderliche Einwilligungen (z. B. Notfallkontakte, medizinische Hinweise, Foto/Video auf separater Grundlage) werden durch die

Erziehungsberechtigten erteilt.

Bei voraussehbaren, ununterbrochenen Absenzen von mindestens 1 Monat (z.

B. Krankheit, Einberufung, Schwangerschaft, Auslandaufenthalt) kann die

11. Trainingsausfälle, Feiertage und Schliesszeiten

Mitgliedschaft auf Antrag vor Beginn der Absenz stillgelegt werden; bei Krankheit/Unfall auch rückwirkend, wenn innerhalb der ersten Tage der

Gesetzliche Feiertage und planmässige Ferien‐/Schliesszeiten sind in der

Absenz gemeldet.

Kalkulation berücksichtigt und begründen keinen Anspruch auf

Rückerstattung.

Die Laufzeit wird um die bewilligte Stilllegungsdauer in ganzen Monaten

verlängert.

Bei ausserordentlichen Ausfällen bemüht sich die Schule um Ersatztermine

oder einen angemessenen Ausgleich, soweit zumutbar.

Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht; sie erfolgt im Rahmen der

betrieblichen Möglichkeiten. Allfällige Nachholtermine können nach

Verfügbarkeit gewährt werden.

12. Kommunikation, Form

7. Änderungen von AGB, Gebühren und Angebot

Erklärungen (z. B. Kündigungen, Anträge auf Stilllegung) können per E‐Mail

an kontakt@kungfu-shaolin.ch erfolgen. Die Schule bestätigt den Eingang

per E‐Mail.

Änderungen der AGB, Kursgebühren und Angebote werden mindestens 30

Tage vor Inkrafttreten per E‐Mail mitgeteilt. Mitglieder sind verpflichtet, ihre

E‐Mail‐Adresse aktuell zu halten.

Mitglieder sind verantwortlich, ihre Kontaktangaben (E‐Mail, Telefon,

Adresse) aktuell zu halten.

Erhöhen sich Gebühren oder ändern sich wesentliche Vertragsbedingungen

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

während einer laufenden Verlängerungsperiode, steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt zu (Kündigung bis

Es gilt Schweizer Recht.

spätestens zum Inkrafttreten; bereits bezahlte Beträge für Zeiträume nach

Wirksamwerden werden anteilig erstattet).

Gerichtsstand ist Rapperswil‐Jona (sofern zwingendes Recht nicht

entgegensteht).

8. Hausordnung, Sicherheit, Ausschluss und Anwendung der erlernten

Techniken

8. Unterrichtsfreie Zeiten sind die Feiertage und die Zeit zwischen

Weihnachten und Neujahr, sowie eine

Den Weisungen der Instruktoren ist Folge zu leisten; Hygiene‐, Sicherheits‐

und Hausregeln sind einzuhalten.

Sommerpause. Die Termine werden Anfang Jahr bekannt gegeben. Der

Kinderunterricht wird während der örtlichenSchulferien eingestellt.

9. Der/die Teilnehmer/in oder dessen Erziehungsberechtigte bestätigen, dass

zurzeit keine gesundheitlichen

Einschränkungen bestehen, die der Teilnahme an den Kursen

entgegenstehen. Eine Versicherung gegen Unfall ist

Sache des/der Teilnehmer/in.

10. Der/die Unterzeichnende verpflichtet sich, gelernte Techniken nur im

Notfall gemäss StGb Art. 14 und StGb Art. 15

anzuwenden und bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er/sie nicht

vorbestraft ist. Falls ein strafrechtliches

Ermittlungsverfahren gegen ihn/sie eingeleitet ist/wird, verständigt er/sie den

Schulleiter umgehend. In diesem Fall

hat der Schulleiter das Recht, durch einseitige Erklärung die

Unterrichtsvereinbarung fristlos zu beenden.

11. Gebühren für Seminare und Stufentests sind in den Unterrichtsgebühren

sind separat zu entrichten.

12. Die personenbezogenen Daten des/der Teilnehmers/in werden hier nur zu

eigenen Zwecken und soweit gesetzlich

erforderlich gespeichert, ohne Weitergabe an Dritte. Schulleiter der EWTO

gelten nicht als Dritte im Sinne des (ZGB).

Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden.